Allgemeine Verkaufsbedingungen der Kludi-Armaturen AUSTRIA Ges.m.b.H.
Kludi Lieferungs- und Geschäftbedingungen
1) Allgemeines:
Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit keine Abweichung schriftlich vereinbart worden ist. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
2) Lieferung:
Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrages durch schriftliche Bestätigung ein. Telefonische oder mündliche Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, die Art des Versandes erfolgt nach unserer Wahl.
Alle Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung werden ausgeschlossen. Liefertag ist der Tag der Auslieferung oder Bereitstellung ab Werk, Teillieferungen sind erlaubt und sofort zu prüfen.
Bei Lieferung über € 500,- Netto-Warenwert erfolgt der Versand in Österreich frei Empfangsstation.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie Streik, Maschinendefekt, Mängel an den zur Herstellung der Ware erforderlichen Rohstoffen, sowie der Eintritt krisenhafter Verhältnisse (Kriegsfall, Mobilmachung, usw.) berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben oder zu verschieben.
Verzögerungen von Eisenbahn-, Schiff- oder Posttransporten entbinden uns auf jeden Fall von den Lieferfristen. Bei Überschreitung der Fristen bleibt der Käufer zum Nachempfang verpflichtet.
3) Preise:
Die Preise verstehen sich ab Werk nach unseren Preislisten zum Tag des Vertragsabschlusses. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Recht auf die Werkzeuge selbst, diese bleiben stets unser Eigentum.
4) Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von acht Tagen ab Fakturendatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Werden fällige Zahlungen nicht termingerecht entrichtet, hat der Kunde alle auflaufenden Mahn- und Inkassospesen, auch außergerichtlicher Natur, die im Zuge der Forderungseintreibung entstehen, zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden immer, unabhängig von der Widmung, auf die älteste Schuld angerechnet. Zahlungsforderungen von uns können mit allfälligen Gegenforderungen nicht aufgerechnet werden.
5) Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen aus der gegenständlichen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehenden Forderungen bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verbindung, sondern erstreckt sich anteilig auf das neue Produkt bzw. Werk. Verfügungen über gelieferte Waren sind während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Wird vom Kunden dennoch über die gelieferte Ware verfügt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Forderungen des Kunden gegen jeden Dritten. Die Forderungen des Kunden gegen Dritte, die aus Weitergabe von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen resultieren, sind mit ihrer Entstehung unwiderruflich an uns abgetreten. Von Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware sind wir unverzüglich zu verständigen. Alle durch Eigentumsvorbehalt-Inanspruchnahme entstandenen Spesen gehen zulasten des Käufers. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auch ohne Rücktritt vom Vertrag einzuziehen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Entfernung und verzichtet auf jeglichen Einwand und auf Besitzstörungsklage.
6) Sonderanfertigungen:
Bei Sonderanfertigungen nicht gängiger Artikel behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor.
7) Schadenersatz/Produkthaftung:
Für Schäden, die infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns verursacht werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Schadenersatzansprüche umfassen im jeden Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Das Produkt bietet nur jene Sicherheit, welche auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, unseren Vorschriften über die Behandlung des Produktes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen Hinweisen erwartet werden kann.
Der Käufer ist verpflichtet, uns über allfällige Ansprüche von Geschädigten unverzüglich und detailliert in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Weiterveräußerung des Produktes ist der Käufer verpflichtet, die Verpflichtung zur Mitteilung über Ansprüche von Geschädigten an seinen Abnehmer zu überbinden und diesen wiederum in gleicher Weise zur Weiterüberbindung zu verpflichten.
Sollte der Käufer Kenntnis von Fehlern des Produktes im Sinne des Produkthaftungsgesetzes erhalten, ist er zur unverzüglichen Meldung an uns unter Angabe von näheren Fakten über seinen Erwerb des Produktes (Datum, Lieferschein, Gerätenummer, Rechnungsnummer usw. ) verpflichtet. Im Falle der Weiterveräußerung des Produktes ist der Käufer verpflichtet, die Verpflichtung zur unverzüglichen Fehlermeldung an seinen Käufer zu überbinden und diesen wiederum in gleicher Weise zur Weiterüberbindung zu verpflichten.
Wir erklären ausdrücklich den Ausschluß der Schutzwirkung zur Gunsten Dritter.
8) Gewährleistung:
Beanstandungen über Menge und Güte der gelieferten Ware sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Frist von einer Woche ab Übernahme der Ware, schriftlich zu rügen.
Sind wir unserem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet, leisten wir hiefür ausschließlich in der Weise Gewähr, daß nach unserer Wahl eine Verbesserung/ ein Austausch oder aber Preisminderung zu erfolgen hat.
Für Retouren, die wir nicht zu verantworten haben, werden 20 % des Kaufpreises an Manipulationsgebühr eingehoben.
9) Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hornstein, der örtliche Gerichtsstand ist Eisenstadt. Es gilt österreichisches Recht.
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht. Eine ungültige Bestimmung ist durch solche Regelungen zur ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt.