Selon nous, une gestion durable concilie au mieux les intérêts des individus, de l’environnement et de l’économie. Nous considérons qu’il s’agit d’un processus continu visant à agir de manière socialement responsable, à améliorer nos performances environnementales et à nous développer durablement.
#stayfluidConcept d’emballage durable
La durabilité – nos principes
La durabilité – une composante de notre promesse qualité
Qualitätssicherung & Umweltschutz
- DIN ISO 9001 - Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Sanitärarmaturen
- REACH-Verordnung
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REACH-Verordnung
In der REACH-Verordnung regelt die Europäische Union den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, das heißt nicht nur für die in industriellen Prozessen verwendeten, sondern auch für die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräte. Daher hat die Verordnung Auswirkungen auf die meisten Unternehmen in der gesamten EU.
Zur Erfüllung der Verordnung müssen Unternehmen die Risiken identifizieren und beherrschen, die von in der Produktion verwendeten Stoffen ausgehen. Das gilt insbesondere für alle in der EU hergestellten oder vertriebenen Produkte. KLUDI muss gewährleisten, das Stoffe sicher verwendet werden und Kunden über SVHC Stoffe >1% informiert werden.
Da KLUDI weder chemische Stoffe noch Gemische herstellt und somit auch nicht in die EU importiert, sind wir nur als sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“ (Downstream User) von REACH betroffen.
Hierzu stehen wir im engen Kontakt mit unseren Lieferanten die wir regelmäßig Abfragen und die uns über SVHC Stoffe in Ihren Erzeugnissen informieren.
Besonders besorgniserregende Stoffe, entsprechend der von der ECHA veröffentlichten Kandidatenliste sind in unseren Produkten - bis auf folgende Ausnahmen - nicht in Konzentraten über 0,1 % je Stoff und Erzeugnis enthalten.
Diese Informationen finden Sie auch auf unseren Lieferscheinen.
„Blei (CAS-Nummer 7439-92-1 ist seit dem 27.06.2018 auf der Kandidatenliste. In unseren Erzeugnissen findet sich Blei als Legierungsbestandteil in Nicht-Eisen (NE)-Metallen (wie Messing) bzw. Bauteilen aus NE-Metallen in Konzentration > 0,1 %.“
- SCIP
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SCIP Datenbank & SCIP Nummer
Seit Januar 2021 sind Unternehmen, die Erzeugnisse mit sogenannten SVHC (Substances of Very High Concern) der REACH-Kandidatenliste in der EU auf den Markt bringen, verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse an die elektronische Datenbank der ECHA (SCIP Datenbank) zu übermitteln. Konkret geht es um Erzeugnisse, die in der EU hergestellt, vertrieben oder in die EU importiert werden, die SVHC-Stoffe mit einer Konzentration über 0,1 Masseprozent beinhalten.
Die SCIP Datenbank soll Entsorgern helfen, gefährliche Stoffe in Erzeugnissen zu identifizieren und einer fachgerechten Entsordung zuzuführen.
In der Excel Liste können Sie KLUDI Erzeugnisse mit SVHC Stoffen identifizieren und die zugehörige SCIP Nummer verwenden.
- Recycling-Zertifikat 2024